für alle Rechtsgeschäfte des Einzelunternehmers
Prof. Markus Weilguny, MSc
ATU63920519
(Agentur)
Gewerbe:
Multimedia-Agentur
Handel mit Waffen, Munition und Sprengmittel
Vertretung:
WKO FG Werbung und Marktkommunikation
WKW LG Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandel
Markennamen:
Media Solutions & Training
Aroma.pictures aroma.pictures
Fighting for Film FightingForFilm.com
Hosn hosn.at agentsuits.com
Geschäftszeiten
Kein Kundenverkehr, Geschäftszeiten nur nach telefonischer Vereinbarung.
Inhalt
Präambel
Abschnitt 1
10.9. Model Release Vereinbarung
Datenschutzerklärung
Abschnitt 2 – Seminare
Abschnitt 3 – Beratung und gefährliche Tätigkeiten
Abschnitt 4 – Handel
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Präambel
Das Unternehmen bietet insbesondere:
Leistungen einer Werbeagentur, u.a. die Umsetzung von Bewegtbild-Kampagnen und Beratung.
Seminare, Schulungen, Lehrgänge, Workshops, usw. (“Seminare”), u.a. in den Bereichen Bewegung, Choreographie, Action, Stunts, Kampfkunst, Spezialeffekte und Waffenkunde.
Den Handel mit Waffen und Munition, insbesondere Filmwaffen und die damit zusammenhängende Vermietung und Betreuung bei szenischen Zwecken, sowie Kleidung.
Diese AGB orientieren sich am Standard der WKO. Abweichungen sind in der PDF Version dieser AGB in grün hervorgehoben. Weiters bitten wir darum den fett abgedruckten Stellen besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Abschnitt 1
- Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
- Social Media Kanäle
Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
- Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
3.6 Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.
3.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.
- Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
4.5 Ausgewiesene USt:
So nicht anders angegeben sind Preise für Firmenkunden exklusive USt.
So nicht anders angegeben sind Preise für Privatpersonen inklusive MWSt.
4.6 Abstandshonorar
Wird ein Angebot abgelehnt (= Rücktrittsrecht vom Kauf) sind nur die bereits angefallenen Gebühren zu zahlen, v.a. der Aufwand für die Angebotslegung.
Sollten Sie ein Angebot nicht wahrnehmen wollen, wird der Aufwand für die Angebotslegung in Höhe von 6 Stundensätzen verrechnet werden. Wurde kein Stundensatz vereinbart, gelten 500 Euro als vereinbarte Pauschale.
4.7 Angebote sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht ohne schriftlicher Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
4.8 Bei Weiterverrechnung der angebotenen Leistungen an Dritte darf ein Aufschlag von maximal 15% verrechnet werden. Bei Überschreitung ist der zuviel verrechnete Aufschlag an die Agentur weiterzugeben.
- Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.
- Termine
6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.
6.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Vorzeitige Auflösung
7.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
- b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
- c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;
7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
7.3 Wird ein Projekt nach Beauftragung abgebrochen oder storniert, sind die angebotenen Leistungen in voller Höhe zu begleichen. Handelt es sich um ein Pauschalangebot ist die angebotene Gesamtsumme zu bezahlen. Wurde eine Entlohnung nach Zeit vereinbart sind die geleisteten Stunden/Tage entsprechend des vereinbarten Stundensatzes zu bezahlen.
7.4 Bei vorzeitiger Auflösung werden dem Kunden keine Nutzungsrechte übertragen.
- Honorar
8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem Budget von € 5.000, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
8.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe. Werden Leistungen, insbesondere Ideen, Konzepte, Choreographien, Animationen odgl., in anderen Projekten oder Teilen des gleichen Projekts, in welche die Agentur nicht involviert ist, verwendet, sind hierfür Nutzungsrechte zu bezahlen.
8.3 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
8.4 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
8.5 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
8.6 Personalkosten:
Tagespauschalen beziehen sich auf eine Arbeitszeit von 10 Stunden.
Stundensatz: Es gilt der auf dem jeweiligen Angebot angegebene Stundensatz als Basis.
Ist kein Stundensatz vereinbart, gelten 90 Euro als vereinbarte Basis.
Dieser Stundensatz gilt für geleistete Arbeitsstunden welche zur Gänze verrechnet werden.
Bei Arbeitsstunden, für die Mehraufwände notwendig sind, welche nicht verrechnet werden, gelten 33% Aufschlag (Regelfall 120 Euro), z.B. bei allen Projektmanagementstunden, Meetings, sowie gehaltenen Unterrichtsstunden.
Reisezeiten gelten als halbe Arbeitszeit (Regelfall 45 Euro) zuzüglich Kilometergeld (s.8.7.)
Folgende Aufschläge auf alle Personalkosten werden zusätzlich verrechnet und gelten kumulativ:
- Umsetzung innerhalb 24 Stunden: +100% ODER innerhalb 3 Kalendertagen: +50%
- an Wochenenenden (Sa/So) und Feiertagen +100%
- 10.+11. Stunde pro Tag: +50% ODER ab der 12. Stunde: +100%
- Stunden nach Ruhezeiten von weniger als 10 Stunden bis zur 10. Stunde: +100%
Kurzfristig angeforderte Arbeiten führen zu Mehrkosten. Angeforderte Arbeiten welche kurzfristig beauftragt werden unterliegen einem Aufschlag, welcher nicht durch Pauschalangebote abgedeckt ist (z.B. bei inkludierten Anpassungszyklen im Rahmen eines Pauschalangebots). Die Berechnung erfolgt nach folgendem Schema:
z.B. Kurzfristige Umsetzung innerhalb von 3 Tagen (+50%) von Freitag Abend bis Sonntag Abend:
4 tatsächliche Stunden Freitag Abend nach der regulär geleisteten Arbeitszeit (= ab der 8. Stunde): 2h, zwei Stunden 11.+12. Stunde +50%, jeweils + 50% = 7,5 Stunden
10 tatsächliche Stunden Samstag bis zur 10. Stunde +100% +50% = 25 Stunden
2 tatsächliche Stunden Samstag ab der 10. Stunde +100% +50% +50% = 6 Stunden
6 tatsächliche Stunden Sonntag +100% +50% = 15 Stunden
Das Resultat: 22 tatsächliche Stunden zu Kosten von 52,5 Stundensätzen.
8.7 Kosten für An- und Abreise (bei Flugreisen >6 Stunden Nettoflugzeit Business Class), Transport von und zum Durchführungsort, sowie Logie (bei Projekten außerhalb Wiens, mindestens 3* Standard, Tagespauschale: 100 Euro), Verpflegung/Diäten (Tagespauschale: 50 Euro) trägt der Auftraggeber.
Kilometergeld ist festgesetzt mit 0,70 für Pkw/Combi bzw. 1,00 für Lkw, egal wieviele Personen transportiert werden, es sei denn das amtliche Kilometergeld übersteigt diese Werte.
- Zahlung, Eigentumsvorbehalt
9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe (Richtwert seit 2016 = 8,58% + Zinssatz der OeNB) plus 3%.
Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
Zur Einbringung der Forderung wird diese ab 14 Tage nach Fälligkeit, zzgl. Mahnspesen in der Höhe von zwei Stundensätzen oder zumindest € 100, (ab einer Rechnungshöhe über 4.000 Euro per Rechtsanwalt) beim zuständigem Gericht zur Exekutionsklage zu Lasten des Kunden eingereicht.
Zur Einbringung der Forderung wird ab 30 Tage nach Fälligkeit der offenen Rechnung mit weiteren zwei Stundensätzen oder zumindest € 100 Mahnspesen, sowie angegebenen Verzugszinsen beim zuständigen Gericht Antrag auf Konkurs eingereicht.
9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
9.4 Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
9.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
9.7 Bei Eintritt von Zahlungsverzug verlieren sämtliche gewährte Rabatte ihre Gültigkeit und es erfolgt ausnahmslos die Verrechnung des vollen Preises.
- Eigentumsrecht und Urheberrecht
10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
10.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.
10.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
10.6 Der Kunde haftet der Agentur für jede einzelne widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars, mindestens aber 500 Euro. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen der Vereinbarung durch den Kunden oder Dritte, denen der Kunde Rechte übertragen hat, ist die Agentur unverzüglich zu informieren. Als Beleg für den Verstoß ist ein Bildschirmfoto / Foto o.ä ausreichend.
10.7. Der Kunde verpflichtet sich bei einer entgeltlichen Übertragung der Rechte
- den Urheber unverzüglich zu informieren und den jeweiligen Nutzungsvertrag auf Anfrage vorzulegen.
- Sämtliche Erlöse aus der Übertragung / Nutzung offenzulegen.
- 75% der Erlöse aus der Übertragung / Nutzung an die Agentur abzutreten.
10.8. Der Kunde verpflichtet sich bei jeder öffentlichen Aufführung, Sendung oder Zurverfügungstellung die Agentur namentlich und erkenntlich zu erwähnen. Bei audiovisuellem Material umfasst das jede einzelne Verwendung, digital oder in Print, entweder sichtbar in der Bildbeschreibung oder als Text im Material selbst. Bei Videoaufnahmen, sofern das Video über Credits verfügt, gilt eine dortige Erwähnung als Namensnennung.
10.9. Model Release Vereinbarung
An Aufnahmen (Ton, Bild, Bewegtbild oder Kombination daraus, “Werk”), welche mit dem Kunden, dessen Mitarbeitern oder anderen von diesem beauftragten Personen entstehen, werden der Agentur sämtliche Verwertungsrechte übertragen.
Insbesondere räumt der Kunde der Agentur an sämtlichen Werken, die im Zusammenhang mit der Vereinbarung entstehen, bereits mit Entstehen ein exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, das Werk zu bearbeiten und das Original oder die bearbeitete Version zu nutzen und das Werk, insbesondere den daraus resultierenden Bildern, Tonaufnahmen oder Videos, auf alle heute und zukünftig bekannten Nutzungsarten zu verwerten. Eine Nutzung zu Werbezwecken ist explizit erlaubt.
Zur Verwertung des Originals oder der bearbeiteten Fassung des Werks zählen insbesondere
das Recht, das Werk in jedem technischen Format und auf jede Art öffentlich zu zeigen oder der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
das Recht, das Werk zu senden, unabhängig von der Art des dabei verwendeten technischen Verfahrens (analog oder digital, kabellos oder kabelgebunden, usw.)
das Recht, das Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu vermieten, zu verleihen, zu senden / unabhängig von der Art des dabei verwendeten technischen Verfahrens, auszustellen, vorzutragen, auf- und vorzuführen und zur Verfügung zu stellen
Die Agentur ist berechtigt, die eingeräumten Rechte zur Gänze oder zum Teil an Dritte zu übertragen oder Dritten Werknutzungsrechte oder -bewilligungen einzuräumen.
Der Kunde wird tunlichst bei jeder öffentlichen Präsentation des Werkes genannt. Für durch Dritte begangene Verstöße gegen diese Namensnennungspflicht haftet der Urheber nicht.
Das entstandene Bildmaterial (belichtet oder digital) steht im Eigentum der Agentur.
Die Agentur entscheidet ausschließlich über die Veröffentlichung des Werkes und die der Veröffentlichung gewidmete letzte Werkfassung.
Der Kunde bestätigt, dass alle Ansprüche die aus den Aufnahmen entstanden sein könnten abgegolten sind, und keine weiteren Ansprüche bestehen.
Sämtliche entstehenden Nebenwerke, insbesondere making-of Fotos unterliegen den selben Bedingungen wie das Werk. Sämtliches Material ist der Agentur unverzüglich in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
Die Teilnahme zur Erstellung der Aufnahmen erfolgt freiwillig, in gutem Gesundheitszustand und in eigener Verantwortung. Die Agentur übernimmt keine Haftung für körperliche und sachliche Schäden während der Aufnahme und auch nicht im Rahmen der An- und Abreise.
- Kennzeichnung
11.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
11.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
- Gewährleistung
12.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
12.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
- Haftung und Produkthaftung
13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
13.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
- Datenschutz
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
Datenschutzerklärung
Datenschutzkoordinator
E-mail: hosn [at] hosn.at
Arten der verarbeiteten Daten:
Arten der verarbeiteten Daten:
– Bestandsdaten (z.B. Namen, Adressen)
– Kontaktdaten (z.B. E-Mail, Telefonnummern)
– Inhaltsdaten (z.B. Texteingaben, Fotografien, Videos)
– Nutzungsdaten (z.B. besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten)
– Meta-/Kommunikationsdaten (z.B. Geräte-Informationen, IP-Adressen)
Kategorien betroffener Personen:
– Kunden / Interessenten / Geschäftspartner
– Besucher und Nutzer des Onlineangebotes
(Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“.)
Zweck der Verarbeitung
Erbringung vertraglicher Leistungen, Service und Kundenpflege.
– Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.
– Erbringung vertraglicher Leistungen, Service und Kundenpflege.
– Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.
– Sicherheitsmaßnahmen.
– Marketing, Werbung und Marktforschung.
Kontakt mit uns
Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen sechs Monate bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Datenspeicherung
Wir weisen darauf hin, dass zum Zweck des einfacheren Einkaufsvorganges und zur späteren Vertragsabwicklung vom Webshop-Betreiber im Rahmen von Cookies die IP-Daten des Anschlussinhabers gespeichert werden, ebenso wie Name, Anschrift des Käufers. Darüber hinaus werden zum Zweck der Vertragsabwicklung folgende Daten auch bei uns gespeichert:
Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der Übermittlung der Kreditkartendaten an den Zahlungsdienstleister (Stripe) zum Zwecke der Abbuchung des Einkaufspreises, an das von uns beauftragte Transportunternehmen/Versandunternehmen zur Zustellung der Ware, ebenso an unseren Steuerberater zur Erfüllung unserer steuerrechtlichen Verpflichtungen
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Einsatz des Versanddienstleisters „MailChimp“
Der Versand der Newsletter erfolgt mittels „MailChimp“, einer Newsletterversandplattform des US-Anbieters Rocket Science Group, LLC, 675 Ponce De Leon Ave NE #5000, Atlanta, GA 30308, USA.
Die E-Mail-Adressen unserer Newsletterempfänger, als auch deren weitere, im Rahmen dieser Hinweise beschriebenen Daten, werden auf den Servern von MailChimp in den USA gespeichert. MailChimp verwendet diese Informationen zum Versand und zur Auswertung der Newsletter in unserem Auftrag. Des Weiteren kann MailChimp nach eigenen Informationen diese Daten zur Optimierung oder Verbesserung der eigenen Services nutzen, z.B. zur technischen Optimierung des Versandes und der Darstellung der Newsletter oder für wirtschaftliche Zwecke, um zu bestimmen aus welchen Ländern die Empfänger kommen. MailChimp nutzt die Daten unserer Newsletterempfänger jedoch nicht, um diese selbst anzuschreiben oder an Dritte weiterzugeben.
Wir vertrauen auf die Zuverlässigkeit und die IT- sowie Datensicherheit von MailChimp. MailChimp ist unter dem US-EU-Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ zertifiziert und verpflichtet sich damit die EU-Datenschutzvorgaben einzuhalten. Des Weiteren haben wir mit MailChimp ein „Data-Processing-Agreement“ abgeschlossen. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, in dem sich MailChimp dazu verpflichtet, die Daten unserer Nutzer zu schützen, entsprechend dessen Datenschutzbestimmungen in unserem Auftrag zu verarbeiten und insbesondere nicht an Dritte weiter zu geben. Die Datenschutzbestimmungen von MailChimp können Sie hier einsehen.
Online-Aufruf und Datenmanagement
Es gibt Fälle (Bsp.: Abbestellung), in denen wir die Newsletterempfänger auf die Webseiten von MailChimp leiten. Z.B. enthalten unsere Newsletter einen Link, mit dem die Newsletterempfänger die Newsletter online abrufen können (z.B. bei Darstellungsproblemen im E-Mailprogramm). Ferner können Newsletterempfänger ihre Daten, wie z.B. die E-Mailadresse nachträglich korrigieren. Ebenso ist die Datenschutzerklärung von MailChimp nur auf deren Seite abrufbar.
In diesem Zusammenhang wiesen wir darauf hin, dass auf den Webseiten von MailChimp Cookies eingesetzt und damit personenbezogene Daten durch MailChimp, deren Partnern und eingesetzten Dienstleistern (z.B. Google Analytics) verarbeitet werden. Auf diese Datenerhebung haben wir keinen Einfluss. Weitere Informationen können Sie der Datenschutzerklärung http://mailchimp.com/legal/privacy/ von MailChimp entnehmen. Wir weisen Sie zusätzlich auf die Widerspruchsmöglichkeiten in die Datenerhebung zu Werbezwecken auf den Webseiten http://www.aboutads.info/choices/ und http://www.youronlinechoices.com/ (für den Europäischen Raum) hin.
Weitergehende Informationen zu diesem Abkommen finden Sie hier: http://www.export.gov/safeharbor/
Rechtsgrundlagen Datenschutzgrundverordnung
Entsprechend den Vorgaben der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie, dass die Einwilligungen in den Versand der E-Mailadressen auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 lit. a, 7 DSGVO sowie § 7 Abs. 2 Nr. 3, bzw. Abs. 3 UWG erfolgt. Der Einsatz des Versanddienstleisters MailChimp, Durchführung der statistischen Erhebungen und Analysen sowie Protokollierung des Anmeldeverfahrens, erfolgen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser Interesse richtet sich auf den Einsatz eines nutzerfreundlichen sowie sicheren Newslettersystems, das sowohl unseren geschäftlichen Interessen dient, als auch den Erwartungen der Nutzer entspricht.
Ihre Rechte
Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass Sie der künftigen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gem. Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen können. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.
— Ende der Datenschutzerklärung —
- Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
16.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
16.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
16.4 Mit Veröffentlichung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle bisherigen Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.
Abschnitt 2 – Seminare
- Berechtigung – Lehrgangsträger
1.1 Soweit Berechtigungen für die Durchführung von Seminaren notwendig sind, werden diese durch Kooperationspartner erfüllt.
1.2 Für Lehrgänge welche wir in Kooperation mit anderen Lehrgangsträgern durchführen, gelten zusätzlich die jeweiligen Geschäftsbedingungen und Vorschriften dieser.
1.2.1 Lehrgänge welche in Kooperation mit anderen Lehrgangsträgern durchgeführt werden, sind entsprechend gekennzeichnet.
- Anmeldungen
2.1 Die Anmeldung zu den jeweiligen Seminaren erfolgt verbindlich.
2.2 Der Anmeldeschluss wird in den jeweiligen Seminarausschreibungen einzeln bekanntgegeben.
2.3 Der Tag des Anmeldeschlusses ist auch der Tag der Durchführungsfeststellung des Seminars (dh. Feststellung ob die allgemeinen Voraussetzungen für die Durchführung des Seminars gegeben sind zB Mindestteilnehmerzahl).
2.3.1 Nach dem Tag des Anmeldeschlusses – Feststellungstag werden seminarbezogene Informationen (zB Anfahrtsplan, Schulungsort, Übernachtungsmöglichkeiten,…) ausgesendet.
2.3.2 Mit dem Tag des Anmeldeschlusses – Feststellungstag gelten auch die allgemeinen Stornobedingungen.
2.4 Nachmeldungen können, wenn die Zulassungsvoraussetzungen durch den Teilnahmewerber erfüllt werden, angenommen werden.
- Durchführung
3.1. Ob ein Seminar durchgeführt wird, wird am Feststellungstag, welcher meist gleichzeitig der Tag des Anmeldeschlusses ist, festgestellt (vgl. 2.3.).
3.2 Jedes Seminar kann auch ohne Angabe von Gründen (z.B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl) kurzfristig abgesagt werden.
3.2.1 Sollte ein Seminar abgesagt werden müssen, übernimmt der Veranstalter keine Haftungen, Stornokosten oder sonstigen Ersatz für eventuelle Ansprüche für z.B. Verfall des Urlaubs, Reise-, Unterkunftsstorno, oder sonstiger Aufwände des Teilnehmers.
3.3 Auf die Durchführung des Seminars besteht kein Rechtsanspruch.
- Leistungen und Seminarziel
4.1 Leistungen gemäß Seminarausschreibung sind Anhaltspunkte, es besteht kein Rechtsanspruch auf Erfüllung der (Teil-) Leistungen, welche insbesondere auf Grund von Witterung, höherer Gewalt, Rechtsänderungen, Behördenauflagen, o.a. zustande kommen.
4.2 Änderungen in den Seminarzeiten, Unterrichtseinheiten, Inhalten und Seminarorten zur Erreichung das Seminarzieles können jederzeit ohne Angaben von Gründen erfolgen, ohne dass aus den Änderungen ein Anspruch der Seminarteilnehmer an den Veranstalter geltend gemacht werden kann.
4.3 Der Veranstalter haftet ausschließlich für die Erreichung des eigentlichen Seminarzieles lt. Ausschreibung, sofern dies in seinem Einflussbereich liegt.
4.3.1 Der Veranstalter verpflichtet sich für das Erreichen des Seminarzieles ausreichend qualifiziertes Personal, Material und die notwendigen Rahmenbedingungen bereit zu stellen.
4.3.2 Das Erreichen des Seminarzieles setzt immer die ausreichende Mitarbeit des Seminar- Teilnehmers voraus. Für mangelnden Seminarerfolg des Teilnehmers, nicht bestandene Prüfungen, nicht erreichtes Seminarziel auf Grund von Fehlstunden usw. ist der Seminarteilnehmer selbst verantwortlich, es können daraus keine Ansprüche abgeleitet werden.
4.4 Seminarbestätigungen
4.4.1 Auf eine Teilnahmebescheinigung am Seminar hat Anspruch, wer mindestens 80% der Seminarzeit je Unterrichtsabschnitt anwesend war, sofern auf Grund rechtlicher Vorschriften keine anderen Anwesenheitsverpflichtungen bestehen.
4.4.2 Auf ein Seminar-Zeugnis hat Anspruch, wer mindestens 80% der Seminarzeit je Unterrichtsabschnitt anwesend war und der Teilnehmer sich erfolgreich (mit mind. 80% Erfolgsquote) einer Prüfung unterzogen hat, sofern auf Grund rechtlicher Vorschriften keine anderen Verpflichtungen bestehen.
- Haftung und Zulassung
5.1 Die Teilnahme an den Seminaren erfolgt auf eigene Haftung und Verantwortung. Es gilt bei allen Tätigkeiten insbesondere die Eigenverantwortung und die Selbstkontrolle.
5.2 Die Zulassungsvoraussetzungen zu den Seminaren sind allgemein das vollendete 18. bzw. 21. Lebensjahr, die körperliche und geistige Eignung (gem. ASchG), sowie die strafrechtliche Zuverlässigkeit. Eventuelle Ausnahmen siehe jeweilige Seminarbeschreibung.
5.2.1 Bei bestimmten Seminaren ist die Vorlage einer behördlichen Verlässlichkeits- bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.
5.2.2 Fällt eine Zulassungsvoraussetzung weg, ist eine Teilnahme am Seminar nicht möglich.
5.3 Die in den Seminarbeschreibungen angeführten Ausrüstungsgegenstände sind von den Seminarteilnehmern selbst mitzubringen.
5.3.1 Bei fehlen gewisser Schutzausrüstung kann eine Teilnahme an praktischen Übungen und Vorführungen aus Haftungsgründen versagt werden.
5.4 Der Veranstalter haftet ausnahmslos nur bei grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz durch seine Mitarbeiter, jedoch nicht durch Tätigkeiten von Mitwirkenden der Teilnehmer und anderer.
5.4.1 Den Anordnungen des Personals, insbesondere bei sämtlichen Tätigkeiten mit Waffen und Geräten o.ä. ist ausnahmslos Folge zu leisten.
5.4.2 Handlungen von Teilnehmern, welche auch nur die Annahme rechtfertigen, dass sie sich selbst oder andere Personen in irgendeiner Weise gefährden könnten, oder eine Gefährdung durch eine Handlung bereits eingetreten ist, hat den sofortigen Ausschluss vom Seminar ohne Kostenrückerstattung zur Folge.
- Rechnungen
6.1 Rechnungen erhalten Sie frühestes ab dem Tag des Anmeldeschlusses – Feststellungstag (siehe Pkt. 2.3.).
6.1.1 Rechnungsdatum ist, wenn nicht anders vereinbart, der Tag des Anmeldeschlusses – Feststellungstag (siehe Pkt. 2.3.).
6.1.2 Der Rechnungsbetrag ist rechtzeitig vor Seminarbeginn einzuzahlen (Bankweg beachten). Kontoinformationen finden sich auf der ersten Seite.
6.2 Die Einzahlungsbestätigung ist zum ersten Seminartag mitzubringen und vorzulegen.
6.2.1 Fighting for Film behält sich vor, bei nicht fristgerechter Zahlung den Teilnehmer bei voller Zahlungsverpflichtung vom gegenständlichem Seminar auszuschließen (siehe Stornobedingungen Pkt. 7.1.3), oder am Seminar teilweise jedoch mit nur eingeschränktem Leistungsspektrum (z.B. ggf. ohne Verpflegung, ohne gesonderte Materialbereitstellung, etc.) mitwirken zu lassen. Ferner kann am Ende des Seminars die Prüfungsteilnahme verweigert, bzw. die Teilnahmebestätigung bis zur vollständigen Bezahlung einbehalten werden.
6.3 Alle Beträge, sofern nicht anders angegeben gelten exkl. 20% österreichischer Umsatzsteuer.
6.4 Ein Skonto kann nicht abgezogen werden.
6.5 Rabatte
6.5.1 Rabatte können je nach Veranstaltung vom Veranstalter gewährt werden.
6.5.2 Bei Eintritt von Zahlungsverzug verlieren sämtliche gewährte Rabatte ihre Gültigkeit, und es erfolgt ausnahmslos die Verrechnung des original Seminarpreises (Listenpreis), welche mit der ersten qualifizierten Mahnung (siehe Pkt. 8.1.1) nachgewiesen wird (siehe auch Pkt. 8.2.).
6.6 Teilzahlungen
6.6.1 Teilzahlungen müssen explizit gewährt werden.
6.6.2 Es gilt bei Teilzahlungen eine 50%-ige Anzahlung über den Gesamtbetrag vor Seminarbeginn. Die 50%-ige Restsumme kann auf mehrere Raten, über die Dauer bis maximal sechs Monate nach Ausbildungsende aufgeteilt werden.
6.6.2 Bei Teilzahlungen sind keine Rabatte oder andere Vergünstigungen anrechenbar.
6.6.3 Die Teilzahlungen sind kostenlos (kein Mehrpreis, keine Verzinsung, etc.)
6.6.4 Die Teilnahmebescheinigungen, Abschlusszeugnisse, Ausweise usw. werden erst mit Ende der letzten Ratenzahlung ausgefolgt.
6.7 Gutschriften und Gutscheine
6.7.1 Gutschriften und Gutscheine können nicht in Bargeld abgelöst werden.
6.7.2 Gutschriften und Gutscheine können nur durch Teilnahme an einem gleichwertigen Seminar unter Einhaltung sämtlicher Seminarbestimmungen und allgemeiner Geschäftsbedingungen eingelöst werden.
6.7.3 Gutschriften und Gutscheine sind maximal ein Kalenderjahr ab Ausstellungsdatum (= Rechnungsdatum) gültig.
6.7.4 Gutschriften und Gutscheine sind auf andere Personen übertragbar.
6.7.5 Gutschriften und Gutscheine die nicht eingelöst werden gelten als verfallen.
6.7.6 Auf Gutschriften und Gutscheine können keine Rabatte gewährt werden.
- Storno
Anmerkung: Wir bitten Sie um Verständnis bezüglich unserer Stornobedingungen und unseres strikten Mahnwesens. Für Privatpersonen gelten die Ausnahmen gemäß Konsumentenschutzgesetz, der Rücktritt bis 14 Tage vor Anmeldeschluss / Feststellungstag ist kostenlos. Wir haben ab dem Seminar-Feststellungstag Kosten für Personalanforderungen, Raum- und Platzmieten, Behördenwege, Warenbestellungen (Verbrauchswaren ohne Rückgaberecht), Spesen für Organisation usw., unabhängig davon, ob Sie am Seminar teilnehmen oder nicht.
7.1 Auf Grund zu erbringender Vorleistungen durch den Veranstalter ab dem Tag des Anmeldeschlusses – Feststellungstag gelten ab diesem Zeitpunkt (auch für mögliche Nachmeldungen) die Stornobestimmungen, da ab diesem Zeitpunkt bereits Leistungen für das jeweilige Seminar erbracht werden.
7.1.1 Ein Storno ist nur gültig, wenn uns dies nachweislich (schriftlich) und rechtzeitig (z.B. mittels Einschreiben, unterfertigtes E-Mail) zur Kenntnis gebracht wurde. Telefonische Abmeldungsversuche, SMS-Abmeldungen, odgl. werden nicht akzeptiert.
7.1.2 Für Abmeldungen vor dem Anmeldeschluss – Feststellungstag verrechnen wir eine einheitliche Aufwandspauschale für das Storno von 50 Euro. Als unser Entgegenkommen erhalten Sie einen Teilnahmegutschein an einem gleichwertigen Seminar in der Höhe von 25 Euro, welcher bei Verfügbarkeit gleichwertiger Seminare binnen eines Jahres eingelöst werden kann.
7.1.3 Für Abmeldungen nach dem Anmeldeschluss – Feststellungstag verrechnen wir 50% des Seminarbeitrages jedoch mind. 50 Euro als Stornokosten. Als unser Entgegenkommen erhalten Sie einen Teilnahmegutschein an einem gleichwertigen Seminar in der Höhe von 25% des Seminarbeitrages, welcher bei Verfügbarkeit binnen einem Kalenderjahr ab Ausstellung eingelöst werden kann.
7.1.4 Für Abmeldungen ab 72 Stunden vor dem ersten Seminartag betragen die Stornokosten 100% des Seminarbeitrages. Als unser Entgegenkommen erhalten Sie einen Teilnahmegutschein an einem gleichwertigen Seminar in der Höhe von 50% des Seminarbeitrages, welcher bei Verfügbarkeit binnen einem Kalenderjahr ab Ausstellung eingelöst werden kann.
7.1.5 Unser unter den Pkt. 7.1.2, bis 7.1.4 angeführte Entgegenkommen über den Erhalt eines Teilnahmegutscheines im Falle eines Stornos verliert umgehend seine Gültigkeit, sollte der Stornobetrag (bzw. Seminarbeitrag) nicht fristgerecht lt. Rechnung entrichtet worden sein.
7.2 Der Veranstalter übernimmt keine Haftungen, Stornokosten oder sonstigen Ersatz für eventuelle Ansprüche, z.B. Verfall des Urlaubs, Reise-/Unterkunftsstorno, oder sonstige Aufwände des Teilnehmers.
Abschnitt 3 – Beratung und gefährliche Tätigkeiten
Anmerkung: Insbesondere für die Beratung im Rahmen von Bewegung, Stunts, Filmwaffen und Spezialeffekten gelten besondere Ansprüche an die Sicherheit aller Beteiligten.
Beratung und Durchführung erfolgen stets nach besten Möglichkeiten, jedoch sind Unfälle niemals auszuschließen.
- Die Haftung trägt der Auftraggeber, insbesondere für Unfälle im Rahmen gefährlicher Tätigkeiten, sowie für Fehler in verwendetem Material. Eine entsprechende Versicherung liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.
Abschnitt 4 – Handel
- Lieferung
2.1. Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.
2.2. Angegebene Lieferzeiten gelten ab Zahlungseingang.
2.3. Lieferfrist: Zur Leistungsausführung sind wir erst verpflichtet, wenn alle Voraussetzungen, die zur Ausführung erforderlich sind, durch den Kunden erledigt sind, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt sind. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten, jedoch innerhalb der gesetzlichen 30 Tagesfrist. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
- Lagerung bestellter Waren
3.1 Für nicht zu einem vereinbarten Termin abgeholte oder übernommene Waren (Annahmeverzug) werden täglich fällige Lagergebühren verrechnet. Diese richten sich nach Gefährlichkeit und Platzverbrauch der Waren.
• Mindestens fällt pro Kubikdezimeter 1 Euro täglich an.
• Bei Gefahrgütern fallen pro kleinster Verpackungseinheit bzw. bei losen Einheiten pro Kubikdezimeter mindestens 10 Euro täglich an.
• Bei Mietgegenständen fällt der angebotene tägliche Mietsatz an.
- oder die Ware wird auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Betrieb eingelagert
3.2 Wird eine gelagerte Ware storniert, fallen die bis zum Datum der schriftlichen, formlosen Stornierung entstandenen Lagergebühren an.
3.3 Wird eine Ware 60 Tage nicht abgeholt gilt sie als storniert und die entstandenen Lagergebühren sind zu bezahlen.
- Gefahrübergang
4.1. Die Gefahr geht ab Abholung der Lieferung an den jeweiligen Frachtführer über. Dies gilt auch für Teillieferungen. Alle unterwegs entstandenen Schäden, wie Bruch, Verlust, etc. sind unmittelbar dem jeweiligen Frachtführer anzuzeigen und auf dem Lieferschein / Empfangsquittung zu vermerken. Der Kunde übernimmt die Gewähr dafür, dass zum Zeitpunkt der Bestellung sämtliche erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen, die für Transport, Lagerung, Verkauf und Verwaltung der gelieferten Ware erforderlich sind, bereits bestehen.
4.2. Wir weisen bei Selbstabholung von Gefahrgut ausdrücklich daraufhin, dass das Transportfahrzeug den aktuell geltenden Bestimmungen des ADR / Gefahrenguttransporte entsprechen und der Fahrer eine entsprechende Lizenz zum Transport von Gefahrgut der entsprechenden Klasse gem. ADR besitzen muss.
- Produkthaftung
5.1. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
5.2. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzl. Bestimmungen (24 Monate ab Warenerhalt). Kommt ein Austausch oder eine Verbesserung nicht in Betracht (nicht möglich, zu hoher Aufwand, unzumutbar, Fristverzug), dann hat der Käufer Anspruch auf Preisminderung bzw., wenn der Mangel nicht geringfügig ist, Aufhebung des Vertrages (Wandlung). Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sowie sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden Dritter gegen den Kunden, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, ist ausgeschlossen.
5.3. Garantie erfolgt nach den Bestimmungen des jeweiligen Warenherstellers.
- Eigentumsvorbehalt
6.1. Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der V erschlechterung.
6.2. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
6.3. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
- Rücktrittsrecht
– Beginn der Rücktrittsbelehrung für Verbraucher –
7.1. Der Verbraucher kann vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
7.2. Rücktritt durch ausdrückliche schriftliche Erklärung
Jeder Kunde kann binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware durch Absenden einer schriftlichen Rücktrittserklärung ohne Angaben von Gründen vom geschlossenen Vertrag zurücktreten. Dafür genügt es, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird (es entscheidet das Datum des Postaufgabescheines). Der Kunde ist in diesem Fall zur unverzüglichen Rücksendung der Ware nachweislich verpflichtet. Die Rücktrittserklärung ist an die Adresse des Firmensitzes zu senden.
7.3. Rücktritt durch schlichte Rücksendung der Ware
Der Kunde kann sein Rücktrittsrecht auch dadurch ausüben, dass er lediglich die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne schriftliche Rücktrittserklärung an den Verkäufer nachweislich zurückschickt. Für eine Wahrung der Frist genügt in diesem Fall die nachweislich rechtzeitige Absendung der Ware.
7.4. Die Gefahr der Rücksendung sowie dessen Nachweis liegt jeweils beim Kunden. Im Falle eines Rücktrittes des Kunden, zahlt der Verkäufer umgehend den bereits entrichteten Kaufpreis zurück – Versandkosten werden nicht rückerstattet. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen. Wurde die Ware benützt und/oder beschädigt hat der Kunde ein angemessenes Entgelt für die Benützung einschließlich einer angemessenen Entschädigung für die entstandenen Schäden – maximal in Höhe des Warenwertes – an den Verkäufer zu zahlen.
7.5. Hinweise zum Ausschluss des Rücktrittsrechts
Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind.
Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.
Bei Kreditkartenzahlungen werden die Zahlungsgebühren nur bei Rücktritt bis zum folgenden Sonntag rückerstattet. Der Grund ist, dass die bearbeitende Bank danach die Spesen nicht mehr erstattet und uns tatsächliche Kosten entstehen.
– Ende der Rücktrittsbelehrung für Verbraucher –